Stellungnahme zum VfGH Urteil zu Sterbehilfe

Mit großem Bedauern hat die Österreichische Ordenskonferenz die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Kenntnis genommen, dass der Straftatbestand der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstoße und damit verfassungswidrig sei.

Die Folgen dieser Entscheidung sind nicht abschätzbar. Der Schutz des Rechtes auf Leben ist ein zentraler Grundwert; die Gefahr ist, dass mit dieser Entscheidung dieser Grundwert Schritt für Schritt in den Hintergrund gedrängt wird. 

Es ist Tatsache, Menschen leiden unter unheilbaren Krankheiten und Schmerzen. Doch auch das gehört manchmal zum Leben. Die Antwort darauf kann nicht der Suizid oder die Beihilfe zum Suizid sein. Sondern der humanere Weg ist, Sterbebegleitung, Hospiz- und Palliativeinrichtungen auszubauen, um am Ende eines Lebens ein Sterben in Geborgenheit und Würde zu ermöglichen.

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