Tagesordnung
(am Beispiel von Buchenstock)

stille Gebetszeit
6.30 Uhr Laudes
Frühstück in Stille
hl. Messe je nach Wochentag
stille Gebetszeit

9.00 Uhr Terz
Arbeitszeit
11.45 Uhr Sext
12.00 Uhr Mittagessen

13.00 Uhr stille Zeit
(Erholung, geistliche Lesung,
Meditation, etc.)

15.00 Uhr Non
Arbeitszeit
17.00-18.00 stille
Anbetung
18.00 Uhr Vesper

18.45 Uhr Abendessen
abends stille Zeit
Komplet in Stille

Tagesordnung

Unser Leben, Beten und Arbeiten vollzieht sich innerhalb des Klosters in Zurückgezogenheit und ist geprägt durch eine Atmosphäre der Stille und durch Zeiten des Schweigens. Der persönliche Lebensbereich ist uns als Klausur vorbehalten.

Die Gebetszeiten bilden in unserem Tagesablauf das feste „Gerüst“.  Sie haben Priorität, und alle anderen Tätigkeiten und Aufgaben fügen sich in diesen vorgegebenen Rahmen ein. Einen Teil der Gebetszeiten gestaltet jede Schwester für sich alleine. Stille Zeiten im Tagesablauf geben uns den Raum dafür. Zeiten des Alleinseins und der schwesterlichen Gemeinschaft stehen in einem ausgewogenen Verhältnis.

Jeder Konvent regelt die Tagesordnung so, dass diese für das leibliche und geistliche Wohl jeder Schwester förderlich ist. In unseren Niederlassungen ergeben sich aus Rücksicht auf die konkrete Situation vor Ort kleinere Abweichungen von der gemeinsamen Tagesordnung. 
Allen Orten gemeinsam ist  die Stunde der täglichen eucharistischen  Anbetung von 17.00 bis 18.00 Uhr, sie verbindet uns Schwestern in besonderer Weise.

 

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